Ausschreibung 48. Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2024Jetzt bewerben!

Der Senator für Kultur vergibt zum 48. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit € 6.000 dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von € 3.000.

Teilnehmen konnten Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre, das heißt ab dem Jahrgang 1984, mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen und seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, mussten eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.

Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, konnten sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Die Bewerbungsfrist für den 48. Bremer Förderpreis endet am Sonntag, den 03. November 2024

Später eintreffende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 

Rückfragen sind zu richten an staedtische-galerie@kunst.bremen.de, Telefon 361-5826, oder an ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de, oder an anja.wohlgemuth@kultur.bremen.de

Bremer Förderpreis für Bildende KunstAllgemeines zur Geschichte des Bremer Förderpreises

Mit dem Bremer Förderpreis für Bildende Kunst wird seit 1977 jährlich eine Position junger Bremer Kunst ausgezeichnet. Damit gehört er zu den ältesten kontinuierlich vergebenen Kunstpreisen Deutschlands. Er ist mit einem Preisgeld von 6000.- Euro, einer Einzelkatalogförderung sowie einer Einzelausstellung dotiert.

Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird in einem zweistufigen Verfahren bestimmt. Auf die Bewerbung, an der sich Künstler und Künstlerinnen mit einem abgeschlossenen Studium aus Bremen und der Region bis zum 40. Lebensjahr beteiligen können, wählt eine regionale Vorschlagskommission die Teilnehmenden der Ausstellung aus. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine 3-jährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen. Künstler*innen, die die Altersgrenze von 40 Jahren überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Aus dieser Ausstellung heraus bestimmt anschließend eine überregionale Jury die Preisträgerin oder den Preisträger.

Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger des Förderpreises sind:
Helmut Streich (1977), Thomas Recker (1978), Peter K. F. Krüger (1979), Christa Baumgärtel (1980), Margret Storck (1981), Jürgen Schmiedekampf (1982), Zoppe Voskul de Carnée (1983), Till Meier (1984), Norbert Schwontkowski (1985), Henning Hölscher (1986), Michael Rieken (1987), Marianne Klein (1988), Bogdan Hoffmann (1989), Elke Schloo (1990), Gabriele Konsor (1991), Nikola Blaskovic (1992), Andree Korpys und Markus Löffler (1993), Andreas Schimanski (1994), Veronika Schumacher (1995), Florian Zeyfang (1996), Elisabeth Schindler (1997), Christian Hoischen (1998), Stefan Jeep/Ole Wulfers (1999), Stefan Demming (2000), Astrid Nippoldt (2001), Ralf Tekaat (2002), Derk Claassen (2003), Ralf Küster (2004), Anneli Käsmayr (2005), Sebastian Gräfe (2006), Christian Haake (2007), Preechaya Siripanich (2008), Elianna Renner (2009), Björn Behrens (2010), Max Schaffer (2011), Esther Buttersack (2012), Lena Inken Schaefer (2013), Tobias Venditti (2014), Sebastian Dannenberg (2015), Nora Olearius (2016), Matthias Ruthenberg (2017), Lukas Zerbst (2018), Effrosyni Kontogeorgou (2019), Norman Sandler (2020),I-Chieh Tsai (2021), Patrick Peljhan (2022), Rimadaum (2023)